Pflegende Angehörige trifft die Corona-Krise besonders hart. Sie müssen die Kontaktbeschränkungen streng befolgen, um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder vor einer Infektion mit Covid-19 schützen. Viele Aufgaben,
die vorher auf verschiedene Schultern verteilt waren, lasten nun auf einzelnen Verwandten.
Folgende Regelungen sollen Betroffenen helfen:
die vorher auf verschiedene Schultern verteilt waren, lasten nun auf einzelnen Verwandten.
Folgende Regelungen sollen Betroffenen helfen:
1. Folgeverordnung für die häusliche Krankenpflege sowie für Hilfs- und Heilmittel sind seit 2. November per Telefon und Post möglich. Gleiches gilt für Verordnungen von Krankentransporten. Dadurch können Sie bereits einige Kontakte vermeiden.
2. Für die Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse zu häuslicher Krankenpflege, SAPV oder Soziotherapie haben Sie jetzt 10 statt 3 Tage Zeit.
3. Verschiedene Therapien (z. B. Logopädie) können im Moment auch per Videotelefonie stattfinden, sofern Ihr Therapeut dies anbietet.
4. Sie erhalten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aktuell 60 statt 40 Euro pro Monat.
5. Sofern nötig, können Sie bis zu 20 Tage bezahlte Auszeit von der Arbeit nehmen, um sich um akut pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Bei längeren Auszeiten sind die Regelungen inzwischen ebenfalls flexibler.
6. Auch Eltern erwachsener Kindern mit einer Behinderung erhalten eine Entschädigung bei Verdienstausfällen
2. Für die Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse zu häuslicher Krankenpflege, SAPV oder Soziotherapie haben Sie jetzt 10 statt 3 Tage Zeit.
3. Verschiedene Therapien (z. B. Logopädie) können im Moment auch per Videotelefonie stattfinden, sofern Ihr Therapeut dies anbietet.
4. Sie erhalten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aktuell 60 statt 40 Euro pro Monat.
5. Sofern nötig, können Sie bis zu 20 Tage bezahlte Auszeit von der Arbeit nehmen, um sich um akut pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Bei längeren Auszeiten sind die Regelungen inzwischen ebenfalls flexibler.
6. Auch Eltern erwachsener Kindern mit einer Behinderung erhalten eine Entschädigung bei Verdienstausfällen
Quelle: www.senioren-ratgeber.de/An-deiner-Seite/Corona-und-Pflege-Was-Angehoerige-wissen-sollten-557463.html